Ein katholischer Blick auf die heutige Zeit

Das Verfassungsgericht bestätigt die Vereinbarung über den differenzierten Unterricht

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verfassungsgerichts erinnert daran, dass die Entscheidung für eine geschlechtsspezifische Ausbildung keine Nachteile bei der Teilnahme an Konzerten mit sich bringen darf.

Omnes

13 de Februar de 2016

Demonstranten, die für eine differenzierte Bildung vor dem Justizpalast demonstrieren.

Der Verfassungsgerichtshof (TC) hat die auf Antrag der andalusischen Regierung vom Obersten Gerichtshof Andalusiens (TSJA) eingereichte Klage gegen den allgemeinen Staatshaushalt für 2013, der eine Zuweisung öffentlicher Mittel für die zehn differenzierten Bildungszentren in dieser autonomen Gemeinschaft vorsah, in mehreren Urteilen abgewiesen.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat noch nicht den Kern der Frage geklärt - und ist auch nicht darauf eingegangen -, die darin bestünde, ein für alle Mal zu entscheiden, ob es verfassungswidrig ist, Konzerte mit Schulen zu veranstalten, die das differenzierte Bildungsmodell anwenden, bei dem Kinder beider Geschlechter nicht in ihren Klassen gemischt werden. Der TC hat lediglich entschieden, dass nach der geltenden Gesetzgebung - wie sie im Ley Orgánica para la Mejora de la Calidad Educativa (Organisches Gesetz zur Verbesserung der Bildungsqualität (LOMCE) in Artikel 84.3- "Die Entscheidung für einen geschlechtsspezifischen Unterricht darf auf keinen Fall eine Benachteiligung der betroffenen Familien, Schüler und Schulen oder eine Benachteiligung bei der Unterzeichnung von Vereinbarungen mit den Bildungsverwaltungen bedeuten".

Die LOMCE ist also ein Verbündeter dieser zehn Schulen angesichts der offensichtlichen Absicht der Junta de Adalucía - etwas zwanghaft und übertrieben für nur zehn Schulen, würde ich sagen -, keine Charta für differenzierten Unterricht zu erteilen. Denn obwohl der Oberste Rat 2012 der andalusischen Regierung erlaubt hatte, die Vereinbarung für die zwölf Schulen dieses Bildungsmodells, die damals in der Region existierten, nicht zu verlängern, änderte sich die Rechtslage mit der Verabschiedung der LOMCE - und insbesondere der Bestimmung 84.3 des sogenannten Wert-Gesetzes - grundlegend. Die spanische Regierung hat diese Bestimmung seinerzeit berücksichtigt und in den allgemeinen Staatshaushalten die entsprechenden Mittelzuweisungen für diese Schulen mit differenziertem Unterricht festgelegt, die in das Wirtschaftsmodul für die Verteilung der öffentlichen Mittel zur Unterstützung der staatlich subventionierten Bildungszentren aufgenommen wurden.

Die Junta de Andalucía reagierte daraufhin, indem sie den TSJA drängte, eine Frage der Verfassungswidrigkeit an den TC zu richten, dessen Urteil wir nun kennen.

In dem Urteil wird nicht bewertet, ob es verfassungsgemäß ist oder nicht, sondern es wird lediglich festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Klage des TSJA das LOMCE, das die Diskriminierung solcher Schulen verbietet, bereits in Kraft war.

Im Lichte dieses Urteils wird der TSJA über die Einsprüche von Gewerkschaften, Eltern und Schulen gegen den Beschluss der Junta aus dem Jahr 2013 entscheiden müssen, mit dem den zehn Schulen die Vereinbarung verweigert wurde. Während des Berufungsverfahrens hat der TSJA diesen Schulen im Laufe der Jahre mehrere vorsorgliche Maßnahmen gewährt, damit sie die Vereinbarung einhalten konnten. Die Junta de Andalucía legte jedoch gegen diese Vorsichtsmaßnahmen Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, der wiederum zugunsten der differenzierten Schulen entschied und in seinem Urteil feststellte, dass die Finanzierung dieses pädagogischen Modells nicht gegen die Grundsätze der UNESCO verstößt und durch das LOMCE geschützt ist.

Die Schulen sind Ángela Guerrero, Ribamar, Altair, Albaydar, Nuestra Señora de Lourdes, Elcható und Molino Azul (alle sieben in Sevilla) sowie Zalima, Torrealba und Yucatal (in Córdoba).

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