{"id":8962,"date":"2021-02-13T22:34:07","date_gmt":"2021-02-13T22:34:07","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.omnesmag.com\/?p=8962"},"modified":"2021-02-14T12:28:02","modified_gmt":"2021-02-14T12:28:02","slug":"kardinal-koch-bekraftigt-die-grunde-der-interkommunion","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.omnesmag.com\/de\/actualidad\/mundo\/el-cardenal-koch-reafirma-las-razones-sobre-la-intercomunion\/","title":{"rendered":"Kardinal Koch bekr\u00e4ftigt Gr\u00fcnde f\u00fcr die Interkommunion"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Der sechsseitige Brief vom 8. Februar ist an Volker Leppin, Professor f\u00fcr Kirchengeschichte an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen und wissenschaftlicher Leiter der evangelischen Sektion des \u00d6kumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (OAK), gerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kurt Koch unterstreicht die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Widerstand des Heiligen Stuhls gegen den von der Studiengruppe der Katholiken und Protestanten formulierten Vorschlag, sich gegenseitig zum Sakrament der Eucharistie zuzulassen, da es in diesem Punkt keine \"theologischen Gr\u00fcnde gibt, die sie trennen\", wie es im Dokument \"Gemeinsam am Tisch des Herrn\" hei\u00dft.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Offener Brief von Kardinal Koch an Professor Leppin<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lieber Professor Leppin,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit Ihrem Interview vom 3. Februar haben Sie auf meine kurze Reaktion auf die Stellungnahme des \u00d6kumenischen Arbeitskreises (\u00d6AK) zur Intervention der Glaubenskongregation geantwortet und den Wunsch ge\u00e4u\u00dfert, ich m\u00f6ge meinerseits eine \"substantielle Antwort\" zu dem diskutierten Thema geben. Das m\u00f6chte ich mit diesem offenen Brief f\u00fcr Sie tun, auch weil er mir die Gelegenheit gibt, einige Missverst\u00e4ndnisse auszur\u00e4umen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zun\u00e4chst m\u00f6chte ich daran erinnern, dass der unmittelbare Anlass f\u00fcr meine Reaktion darin bestand, dass ich \u00fcber den Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung der \u00d6AK-Stellungnahme \u00fcberrascht war. Soweit ich wei\u00df, wurde diese Stellungnahme von Bischof Georg B\u00e4tzing, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, angefordert, um seine Antwort an die Glaubenskongregation vorzubereiten. Ich habe allerdings noch keine Antwort auf die Frage erhalten, warum die \u00d6AK-Stellungnahme vor der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ver\u00f6ffentlicht wurde. Da ich mehrfach aufgefordert wurde, meine Meinung zu diesen Vorg\u00e4ngen zu \u00e4u\u00dfern, konnte ich einfach nicht schweigen und habe als erste Reaktion einen kurzen Text mit einem dreifachen \"Ich kann es ertragen\" ver\u00f6ffentlicht. Die K\u00fcrze dieses Textes hat nichts mit einer \"Gespr\u00e4chsverweigerung\" und schon gar nichts mit einer \"harschen Ablehnung\" zu tun, wie Sie mir in Ihrem Interview vorgeworfen haben. Denn ich habe mich nicht auf einige wenige Aussagen beschr\u00e4nkt, sondern meine Irritation zum Ausdruck gebracht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch nun zum Inhalt. Auf den von mir ge\u00e4u\u00dferten \"Vorwurf der unzureichenden Begr\u00fcndung\" antworteten Sie, dass \"es vielleicht sinnvoll w\u00e4re, in irgendeine katholische oder evangelische Gemeinde zu gehen\" und \"das, was dort gelebt wird, mit den Anforderungen des B\u00fcros des Einheitsrates in Rom zu vergleichen\". Das war jedoch nicht der Inhalt meines Einspruchs. Denn die \"Gesch\u00e4ftsstelle des Einheitsrates\" erhebt nicht den Anspruch, die Situation der einzelnen evangelischen und katholischen Gemeinden in Deutschland besser zu kennen als die \u00d6kumenische Arbeitsgemeinschaft. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das \"B\u00fcro des Einheitsrates\" wei\u00df aber, dass es verpflichtet ist, sich zu informieren und zur Kenntnis zu nehmen, wie sich die \u00f6kumenischen Partner in Deutschland verstehen. Deshalb habe ich in meiner Reaktion geschrieben, dass ich \u00fcber den Inhalt der Stellungnahme der \u00d6AK \u00fcberrascht bin: \"Darin wird, wie schon in der\u00a0<em>Votum<\/em>Es gibt sicherlich viele gute Aussagen, die aber im rein akademischen Bereich bleiben und keinen Bezug zur konkreten kirchlichen Realit\u00e4t haben. W\u00fcrden sie sich auf diese konkrete Realit\u00e4t st\u00fctzen, m\u00fcssten viele Aussagen, die als unbestreitbarer Konsens dargestellt werden, in Frage gestellt werden\".<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mein Einwand zielt genau in die Richtung, auf die Sie selbst sp\u00e4ter im Interview dankenswerterweise zur\u00fcckkommen, indem Sie anerkennen, dass ich in diesem Prozess relativ fr\u00fch und \"zu Recht\" darauf hingewiesen habe, dass \"auf evangelischer Seite daf\u00fcr gesorgt werden muss, dass z.B. die Leitung des Abendmahls durch Ordinierte gew\u00e4hrleistet ist\". Und Sie f\u00fcgten hinzu, dass dies einer der Punkte ist, bei denen berechtigte Kritik unseren Dialog vorangetrieben hat und weiter vorantreiben kann. Dies ist genau die Richtung, in der die Petition meine Reaktion enthielt, denn sowohl in der&nbsp;<em>Votum<\/em>&nbsp;Wie in der Stellungnahme der \u00d6AK muss ich eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem von der \u00d6AK behaupteten \u00f6kumenischen Konsens und der konkreten Realit\u00e4t in den evangelischen Kirchen feststellen, die ich als unbegr\u00fcndet bezeichne. Auf Ihren Wunsch nach einer \"substanziellen Reaktion\" m\u00f6chte ich meine Kritik gerne weiterentwickeln und dies an drei prominenten Beispielen illustrieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zuallererst. Die&nbsp;<em>Votum<\/em>&nbsp;\"Gemeinsam am Tisch des Herrn\" basiert auf der auch in der \"Erkl\u00e4rung\" der \u00d6AK wiederholten Grund\u00fcberzeugung, dass es nach der in den \u00f6kumenischen Dialogen erzielten \"Grund\u00fcbereinstimmung \u00fcber die Taufe\" auch eine \"gemeinsame Grund\u00fcbereinstimmung\" \u00fcber das Abendmahl\/Eucharistie gibt, \"die analog zur Anerkennung der Taufe eine gegenseitige Anerkennung der jeweiligen liturgischen Form der Abendmahlsfeier und ihres theologischen Inhalts erm\u00f6glicht und eine gegenseitige Einladung rechtfertigt\". Und da hinzugef\u00fcgt wird, dass \"der hier vorgelegte Text\" diese Aufgabe erf\u00fcllen soll (2.5), ist diese Bejahung einer sehr engen Beziehung zwischen Taufe und Eucharistie als Grundthese der gesamten Arbeit anzusehen.&nbsp;<em>Votum<\/em>.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit gro\u00dfem Erstaunen lese ich auf der offiziellen Website der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau: \"In den Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sind alle Gottesdienstteilnehmer zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen. Sie sind herzlich eingeladen<em>\u00a0auch diejenigen, die nicht getauft sind<\/em>\u00a0oder diejenigen, die einer anderen christlichen Konfession angeh\u00f6ren und das Abendmahl empfangen m\u00f6chten\". <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aber wo ist dann der enge Zusammenhang zwischen Taufe und Abendmahl, den die \u00d6AK behauptet, wenn auch Ungetaufte zum Abendmahl eingeladen werden? Hier stellt sich ein noch tieferes \u00f6kumenisches Problem: Wenn auf der einen Seite die Taufe und die gegenseitige Anerkennung der Taufe die Grundlage der \u00d6kumene sind und auf der anderen Seite ein \u00f6kumenischer Partner die Taufe so weit relativiert, dass sie nicht einmal mehr Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am Abendmahl ist, ist die Frage berechtigt, wer hier die Grundlage der \u00d6kumene in Frage stellt. Meiner Erfahrung nach ist die Evangelische Kirche von Hessen-Nassau in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Ich habe sie nur deshalb ausgew\u00e4hlt, weil sie die evangelische Kirche ist, in deren R\u00e4umen der Dritte \u00d6kumenische Kirchentag stattfinden wird.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zweitens. Die\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0\"Gemeinsam am Tisch des Herrn\" bekr\u00e4ftigt, dass auch in der Frage des Amtes ein \u00f6kumenischer Konsens erzielt wurde, n\u00e4mlich dass das \"ordinierte Amt, das mit der Ordination verbunden ist\", zum \"Wesen der Kirche\" geh\u00f6rt und \"nicht auf eine Delegation des Gemeindewillens, sondern auf die g\u00f6ttliche Sendung und Einsetzung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist\" (6.2.3). Deshalb hei\u00dft es: \"Das Abendmahl\/Eucharistie soll regelm\u00e4\u00dfig in der Sonntagsliturgie gefeiert werden. Die Leitung der Feier obliegt einer geweihten Person\" (5.4.5). <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In ihrer Antwort auf diese Erkl\u00e4rung hat die Glaubenskongregation darauf hingewiesen, dass der Konsens, auf den sich die\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0Die Stellungnahme der \u00d6AK \"wird von der Mehrheit der EKD-Gliedkirchen nicht mitgetragen\", \"die ein Abendmahl ohne ordinierten Vertreter im Notfall f\u00fcr zul\u00e4ssig halten\". Daf\u00fcr verweist die \u00d6AK-Stellungnahme auf die Glaubenskongregation mit der Bemerkung, dass die Kongregation, wenn sie \"die Regelungen der EKD und ihrer Gliedkirchen\" gepr\u00fcft h\u00e4tte, diesen Einwand gar nicht erhoben h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Folgt man der Aufforderung der \u00d6AK und konsultiert die Kirchenordnung, so stellt sich der Sachverhalt anders dar. So hei\u00dft es beispielsweise in der \"Ordnung des kirchlichen Lebens\" der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 15. Juni 2013: \"Wenn Christen in Notsituationen das Abendmahl empfangen wollen und kein Pfarrer oder keine Pfarrerin gefunden werden kann, kann ihnen jedes Mitglied der Gemeinde das Abendmahl spenden. In diesem Fall muss er die Einsetzungsworte sprechen und ihnen Brot und Wein reichen\". Damit wird genau das best\u00e4tigt, was die \u00d6AK bestreitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es sei auch daran erinnert, dass im vergangenen Jahr, w\u00e4hrend der ersten Phase der Corona-Virus-Krise, einige Gebietskirchen, wie z.B. in W\u00fcrttemberg, ihren Mitgliedern die M\u00f6glichkeit einer h\u00e4uslichen Abendmahlsfeier ohne ordinierte Amtstr\u00e4ger einger\u00e4umt haben. Dies ist auch der Kontext des offiziellen Dokuments der deutschen lutherischen Bisch\u00f6fe \"Berufen nach der Ordnung\" von 2006, in dem es schwierig ist, festzustellen, ob es nur einen terminologischen oder auch einen theologischen Unterschied zwischen Ordination und Delegation gibt und ob neben den Ordinierten auch Prediger mit der Leitung des Abendmahls beauftragt werden k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dass diese Regelungen keine Ausnahme sind, zeigt die Grundsatzerkl\u00e4rung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in seinem Dokument zum Reformationsgedenken 2017, dass die Reformation zu einer \"v\u00f6lligen Neuformulierung des Wesens der Kirche\" gef\u00fchrt hat und insbesondere, dass \"jeder Christ grunds\u00e4tzlich die Sakramente verwalten, d.h. die Taufe spenden und das Abendmahl austeilen kann. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus Gr\u00fcnden der Ordnung gibt es Pfarrer und Seelsorger, die in besonderer Weise die Aufgaben wahrnehmen, die alle Christen haben, d.h. die offiziell dazu qualifiziert und berufen sind\" (Rechtfertigung und Freiheit, S. 90-91). Einmal mehr zeigt sich, dass der von der \u00d6AK behauptete Konsens in der \u00c4mterfrage nicht der konkreten kirchlichen Realit\u00e4t entspricht, auch und gerade in Bezug auf die Abendmahlsverwaltung durch Ordinierte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Drittens. Die&nbsp;<em>Votum<\/em>&nbsp;der \u00d6AK widmet einen ganzen Abschnitt der \"Betrachtung von Danksagung, Anamnese und Epiklese\" (5.5) und bekr\u00e4ftigt als \u00f6kumenischen Konsens, dass Danksagung, Anamnese und Epiklese \"konstitutive Merkmale des Abendmahls\" sind: \"Heute stimmen die reformatorische und die r\u00f6misch-katholische dogmatische Tradition darin \u00fcberein, dass Danksagung und Lobpreis f\u00fcr das Handeln Gottes in Jesus Christus ein wichtiges Element der Feier des Abendmahls \/ der Eucharistie sind\" (5.5.2). Und zur Anrufung des Heiligen Geistes hei\u00dft es: \"In den Abendmahlsgebeten der heutigen Evangeliennormen folgen die beiden Epiklese nach der Abendmahlsanamnese dem Vorbild der Ostkirchen\" (5.5.4).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch das Lesen der&nbsp;<em>Votum<\/em>&nbsp;Diese Aussage hat mir ebenfalls gefallen. Meine Freude wird aber wieder getr\u00fcbt, wenn ich auf die konkrete kirchliche Realit\u00e4t schaue und feststelle, dass der von der \u00d6AK geforderte Konsens sehr oft nicht zu finden ist. Ich will hier nicht irgendein Beispiel w\u00e4hlen, sondern verweise auf das Material zum Sonntag des \u00d6kumenischen Kirchentages am 7. Februar 2021. In dem dort vorgelegten \"Entwurf auf der Grundlage der evangelischen \u00dcberlieferung\" finden wir eine theologisch wenig entwickelte Anamnese, keine Spur einer Epiklese und der Heilige Geist wird mit Schweigen bedacht. Dennoch h\u00e4tte man erwarten k\u00f6nnen, dass sich der von der \u00d6AK geforderte Konsens in diesem offiziellen Entwurf wiederfindet, der gerade im Hinblick auf den Dritten \u00d6kumenischen Kirchentag ver\u00f6ffentlicht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ich hoffe, dass ich mit diesen Beispielen, die keineswegs willk\u00fcrlich ausgew\u00e4hlt wurden und die leicht vervielf\u00e4ltigt werden k\u00f6nnten, verdeutlichen kann, was ich mit der mangelnden Begr\u00fcndung der&nbsp;<em>Votum<\/em>&nbsp;und die Position der \u00d6AK zur Realit\u00e4t der Kirche in meiner ersten Reaktion auf die \u00d6AK-Erkl\u00e4rung. Ich kann aber meine Verwunderung nicht verhehlen, dass solche Diskrepanzen zwischen dem vermeintlichen \u00f6kumenischen Konsens und der faktischen Realit\u00e4t in den evangelischen Kirchen von den \u00d6AK-Mitgliedern nicht wahrgenommen oder zumindest nicht erw\u00e4hnt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ich bin jedenfalls dankbar, dass eine \u00f6kumenische Arbeitsgruppe viel Energie und Engagement in die \u00dcberwindung der Fragen investiert, die die Kirche bisher gespalten haben. Dies kann jedoch nur dann auf realistische und verantwortungsvolle Weise geschehen, wenn diese Arbeit mit der konkreten Realit\u00e4t in den Kirchen konfrontiert wird, wenn Theologie und Praxis der Kirchen dort, wo es notwendig ist, in Anspruch genommen werden und wenn ein Rezeptionsprozess in den Kirchen gef\u00f6rdert wird, wie dies beispielsweise vor der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erkl\u00e4rung zur Rechtfertigungslehre im Jahr 1999 geschehen ist. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies ist zwingend erforderlich, wenn ein\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0wird von praktischen Anweisungen und Ermutigungen f\u00fcr die Gl\u00e4ubigen begleitet, wie es in der\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0der \u00d6AK, wenn es hei\u00dft, dass \"die gegenseitige Teilnahme an der Feier des Abendmahls\/Eucharistie gem\u00e4\u00df den jeweiligen liturgischen Traditionen\" \"theologisch gerechtfertigt\" ist, und wenn diese \"gegenseitige Teilnahme an der Feier des Abendmahls\/Eucharistie gem\u00e4\u00df den jeweiligen liturgischen Traditionen\" \"theologisch gerechtfertigt\" ist, und wenn diese \"gegenseitige Teilnahme\" \"theologisch gerechtfertigt\" ist.\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0Sie beinhaltet auch die \"Anerkennung der jeweiligen liturgischen Formen sowie der leitenden Dienste\", \"wie sie von der feiernden Gemeinde vorgesehen sind, die die Getauften anderer Konfessionen im Namen Jesu Christi einl\u00e4dt, mitzufeiern\" (8.1).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn eine \u00f6kumenische Arbeitsgruppe eine Praxis f\u00fcr \"theologisch fundiert\" erkl\u00e4rt, um Gl\u00e4ubige zu dieser Praxis zu ermutigen, dann ist es notwendig, die noch offenen und ungel\u00f6sten Fragen, wie sie sich in der kirchlichen Realit\u00e4t zeigen, zu identifizieren und zu untersuchen, um eine verbindliche Rezeption unter den Verantwortlichen der Kirchen und Kirchengemeinschaften vorzubereiten. Meiner Meinung nach kann man nicht eine Praxis f\u00f6rdern und darauf hinweisen, dass man danach vielleicht an den offenen Fragen weiterarbeiten kann. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies entspr\u00e4che dem Vorgehen der innerprotestantischen \u00d6kumene nach Leuenbergs Modell, bei dem ein gemeinsames Grundverst\u00e4ndnis des Evangeliums ausreicht, um eine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen Kirchen unterschiedlicher Konfessionen herzustellen. F\u00fcr die katholische Kirche hingegen setzt die eucharistische Gemeinschaft die Gemeinschaft in der Kirche voraus, und die Gemeinschaft in der Kirche setzt die Gemeinschaft im Glauben voraus. Vor allem ist aus katholischer Sicht die Gemeinschaft in der Eucharistie nur m\u00f6glich, wenn ein gemeinsamer eucharistischer Glaube bekundet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus diesem Grund bitte ich Sie um Verst\u00e4ndnis, dass die\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0Einen anderen Stellenwert erhielt die Erkl\u00e4rung der \u00d6AK, als Bischof B\u00e4tzing als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz sie \u00fcbernahm und als Grundlage f\u00fcr einen Beschluss der deutschen Bisch\u00f6fe nutzte, auch im Hinblick auf die Einf\u00fchrung der von der \u00d6AK geforderten gegenseitigen Teilnahme an der katholischen Eucharistie und dem evangelischen Abendmahl am Dritten \u00d6kumenischen Kirchentag. Auf diese Weise wird die\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0des \u00d6kumenischen Arbeitskreises ist zu einer Stellungnahme f\u00fcr den Gebrauch der Deutschen Bischofskonferenz geworden und wurde zum Lehramt der Bisch\u00f6fe erhoben. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es ist also an der Zeit, dass die Glaubenskongregation eine Erkl\u00e4rung abgibt. Das hat sie f\u00fcr die Deutsche Bischofskonferenz getan, und deshalb ist es klar, dass Sie auch von ihr eine Antwort erwarten, aber nicht nur auf die Fragen, die ich in diesem Brief aus einer spezifisch \u00f6kumenischen Perspektive angesprochen habe, denn Sie sind der wissenschaftliche Leiter der \u00d6AK auf evangelischer Seite und haben mich um eine Antwort zu diesem Thema gebeten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Intervention der Glaubenskongregation betrifft hingegen viele andere Aspekte der katholischen Glaubenslehre, insbesondere in Bezug auf den Begriff der Kirche, die Eucharistie und das geweihte Amt, die nach Ansicht der Kongregation in der Richtlinie nicht ausreichend behandelt werden.\u00a0<em>Votum<\/em>\u00a0Mein offener Brief an Sie ist sicher nicht der richtige Ort, um diese Fragen anzusprechen, zumal der katholische Vertreter des wissenschaftlichen Direktoriums der \u00d6AK als erster eine Stellungnahme abgeben sollte. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ich hoffe, dass Sie, lieber Herr Professor Leppin, in den obigen Zeilen zumindest in den Grundz\u00fcgen die von mir erhoffte \"inhaltliche Reaktion\" auf die \u00d6AK-Erkl\u00e4rung finden. Ich verbleibe mit herzlichen Gr\u00fc\u00dfen aus dem \"B\u00fcro des Rates f\u00fcr die Einheit\", dem es auch ein wichtiges Anliegen ist, die \u00f6kumenische Vers\u00f6hnung weiter voranzubringen, in der Hoffnung, dass unter uns zumindest ein Konsens dar\u00fcber besteht, dass auch in solchen schwierigen, aber wichtigen Gespr\u00e4chen keine Seite der anderen einen ernsthaften \u00f6kumenischen Willen absprechen sollte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sie selbst,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kurt Kardinal Koch<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>La carta, de seis p\u00e1ginas, est\u00e1 fechada el 8 de febrero, y est\u00e1 dirigida a Volker Leppin, profesor de historia de la Iglesia en la\u00a0Universidad de T\u00fcbingen y director acad\u00e9mico de la secci\u00f3n protestante del Grupo Ecum\u00e9nico de Estudio de Te\u00f3logos Protestantes\u00a0y Cat\u00f3licos (OAK, por sus siglas en alem\u00e1n). 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